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           Wir werden unterstützt von

vermisste , zugelaufene und tote Katzen
im Landkreis Unterallgäu
Wir brauchen Eure HILFE !!!!

Wir benötigen Futterspenden für unsere Streunerkatzen.
Wäre toll wenn uns ein paar Leute unterstützen können.

Wir suchen auch noch weitere Sponsoren für Chipauslesegeräte,
da wir uns vergrößert haben um ein noch größeres Gebiet abdecken zu können.

Auf dieser Internetseite werden vermisste, zugelaufene und Totfunde
im Landkreis Unterallgäu Online gestellt.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns und wir setzen Ihre Anzeige kostenlos auf die Webseite.

"BITTE MELDEN, NICHT WEGSCHAUEN"
damit wir schauen können, ob das Tier gechipt oder tätowiert ist.
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FUNDTIER>
VERMISSTE KATZEN>

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Auch ein totes Fundtier hat eine Familie

 
Wenn Sie ein totes Tier finden sollten, melden Sie es bitte bei uns unter der Telefonnummer 08261-7460819 oder 0176-20709757 oder 0178-1262792 alle drei Nummern sind auch per WhatsApp erreichbar.

 
Geben Sie bitte Folgende Daten dazu an:
  • genaue Beschreibung des Fundorts (Screenshot Google Maps)
  • Beschreibung des Tieres (Fellfarbe)
  • Tierart (evtl. mit Foto)

 
Aus persönlichen Erfahrungen wissen wir, dass die meisten verstorbenen Tiere schmerzlich von ihren Haltern vermisst werden.
Oft werden diese von Städten und Gemeinden entsorgt, ohne eine mögliche Halteregistrierung zu prüfen. (DAS WOLLEN WIR ÄNDERN)

 
Wenn wir die Meldung erhalten, fährt jemand von uns hin und schaut nach einem Chip oder einer Tätowierung. Wenn das Tier gechippt oder tätowiert ist werden die Besitzer ermittelt und sie können ihr Tier abholen.

 
WICHTIG, WENN SIE EIN TIER FINDEN

 
  • SELBSTSICHERUNG!!
Schauen ob eine Parkbucht zu finden ist, wenn nicht mit Warnblinkanlage parken, Warnweste anziehen und ein Warndreieck aufstelle.
  • mit ruhiger, leiser Stimme sich dem Tier nähern wenn es noch lebt, manchmal ist es eindeutig das das Tier tot ist.
Wenn das Tier noch leben sollte - Vorsicht das Tier hat Angst und Schmerzen. Wenn Sie sich das zutrauen dann umgehend das verletzte Tier zu einer Tierklinik oder Tierarzt bringen. Wenn man sich es nicht zutraut dann BITTE schnellstmöglich uns kontaktieren.
  • ist das Tier tot dann BITTE ebenfalls uns kontaktieren. (sonst wird das Tier einfach NUR ENTSORGT ohne das die Besitzer Bescheid bekommen)
  • von unseren Helfern besitzt jeder ein Chiplesegerät.
  • Polizei, Straßenmeisterei haben kein Chiplesegerät und es ist auch nicht ihre Aufgabe die Identität eines Tieres abzuklären.

 
  • Do-it-Yourself-Liste
Jedem Tierfreund raten wir wenn er ein verletztes oder totes Tier am Straßenrand findet dies im Fahrzeug mitzuführen!

 
- Einweghandschuhe
Transportbox oder einen Karton mit Deckel (natürlich mit Luftlöcher)
- Handtuch
- Desinfektionsmittel

 
Was mach ich , wenn ich ein verunfalltes oder totes Tier finde?
BITTE NICHT EINFACH WEITERFAHREN!
Viele angefahrene Tiere leben noch und könnte wenn es jemand in die nächste Tierklinik oder Tierarzt bringt gerettet werden. Da aber LEIDER kaum jemand anhält, sterben die Tiere qualvoll.

 
Eine Sinnvolle Vorgehensweise ist , sofern man ohne Gefährdung der eigen Gesundheit und anderen handeln kann wie folgt:
Nachsehen, ob das Tier noch lebt, wenn ja dann kommen die Einweghandschuhe zum Einsatz, bitte das Tier vorsichtig in die Transportbox bzw. Karton legen und in die Nächste Tierklinik oder Tierarzt bringen
Ist das Tier bereits tot, dann bitte uns melden.

 
Denkt immer daran, es könnte Euer Tier sein! Und wärt Ihr nicht dankbar ohne Ende, wenn es jemand von der Straße holt, evtl. noch sein Leben rettet, oder zumindest dafür sorgt, dass Ihr es nach Hause holen und beerdigen könnt? Wärt Ihr nicht froh, wenn Euch jemand von der quälenden Ungewissheit befreit, was aus der geliebten Samtpfote geworden ist? Ich denke schon!


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Suchtipps

Das können Sie tun, um Ihr Tier zu finden

Örtlicher Wechsel
Sind Sie vor kurzem erst umgezogen, hängen Sie Suchplakate auch auf entlang des Weges zwischen alter und neuer Wohnung. Handelt es sich um eine große Entfernung, informieren Sie die Bewohner/Nachbarn am alten Wohnort. Manchmal versuchen die Tiere in ihr altes Revier zurückzulaufen.

Nachbarn fragen
Katzen werden oft versehentlich in Garagen, Kellern sowie Gartenhütten eingesperrt und machen nicht wie Hunde sich durch Lautzeichen bemerkbar. Bitten Sie Ihre Nachbarn, in ihren Kellerräumen, Gartenhäusern oder Garagen nach dem Tier zu sehen. Katzen verstecken sich oftmals vor Fremden, es wäre am besten, wenn Sie sie dabei wären.

Tierheime, Katzenschutzverein sowie Tasso und/oder FINDEFIX informieren
Informieren Sie die Tierheime, Katzenschutzvereine in Ihrer Umgebung.
Geben Sie eine vermisten Anzeige bei Tasso oder Findefix auf.

Tier anlocken
Rufen Sie nach ihrer vermissten Katze und machen Sie anlockende Geräusche wie z.B. Klappern mit der vertrauten Futterschale, Leckerlidose. Warten Sie ein wenig an dieser Stelle, bevor sie Ihre Suche fortsetzen. Suchen und rufen Sie bitte mit normaler Stimme nicht ängstlich schreien, in ihrem vertrauten Revier des Tieres, um es nach Hause und nicht weiter weg zu locken.

Futterstelle einrichten
Entlaufene Tiere bewegen sich häufig im weiteren Umfeld des Hauses. Positionieren Sie daher an einer geschützten Stelle etwas Futter, um das Tier an den Ort zu binden und es womöglich an der Futterstelle wieder einfangen zu können.

Unfall berücksichtigen
Vielleicht ist Ihr Tier verletzt. Kontrollieren Sie deshalb mögliche Verstecke, wohin sich ein verletztes Tier zurückgezogen haben könnte, beispielsweise unter Sträuchern, Kellerabgängen oder unter parkenden Autos.

Tod nicht ausschließen
Leider kann es ja auch passiert sein, dass Ihr Tier überfahren wurde. Bitte fragen Sie daher auch bei den jeweiligen örtlichen Polizeistationen, Bauhof oder Gemeinden nach, ob ein überfahrenes Tier gefunden wurde. Nicht überall wird kontrolliert, ob das Tier registriert ist.

Was Sie keinesfalls tun sollten
Wenn Sie eigene Anzeigen aufgeben, geben Sie unter gar keinen Umständen Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse preis. Das öffnet Erpressern Tür und Tor. Setzen Sie auch keine Belohnung aus. Auch das bringt Betrüger erst auf die Idee. Ein Tierfreund hilft auch unentgeltlich. Geben Sie aber immer die Suchmeldungsnummer von TASSO mit an. So helfen Sie uns, Ihre Vermisstenmeldung in unserer Datenbank schnell zu finden.

Tier registrieren
Wenn Ihr Tier noch nicht registriert ist, dann sollten Sie ihm jetzt Schutz und Sicherheit geben. Durch eine vorsorgliche Registrierung bei Tasso und FINDEFIX. Alle Leistungen von TASSO und FINDEFIX sind dabei kostenlos. Erledigen Sie es jetzt gleich und nutzten Sie hierfür unser Formular für die Tierregistrierung. Um wirklich im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Haltern daher, sicherheitshalber in BEIDEN Registern zu registrieren, denn manchmal hält doppelt wirklich besser.
www.tasso.net oder www.findefix.com

Was können Sie noch tun
Örtliche Zeitungen, Facebook und Ebay-Kleinanzeigen durchschauen, stehen oft zugelaufen Katzen drin.

Suchplakate aufhängen
Wichtig
Aufhängen von Such- und Informationsplakaten und Verbreiten von Infomaterial
Ich bitten Sie, sich an die folgenden Regeln zu halten.
Bitte denken Sie auch immer daran, dass das Plakatieren und Verteilen von Suchplakaten, Flyern, etc. weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter verletzten darf.

Regeln im öffentlichen Straßenraum
Für das Verbreiten der Materialien in der Öffentlichkeit gelten die jeweiligen Straßen- und Wegegesetze der Bundesländer sowie in den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden bestimmte Vorschriften. Somit ist das Verbreiten nur nach vorheriger Erlaubnis durch die Behörde überhaupt erlaubt. Missachtungen dieser Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden.
Nicht erlaubt ist daher: das Plakatieren/Verteilen z. B. an Bäumen, Laternenmasten, Straßenschildern, Sitzbänken, Bauzäunen, Stromkästen, Abfalleimer, etc.

Regeln auf nicht öffentlichem und privatem Gelände
Auch in privaten Bereichen ist das Plakatieren und das Verteilen nur nach vorheriger Zustimmung des Berechtigten (Eigentümer, Pächter, Besitzer, etc.) erlaubt. Andernfalls verstoßen Sie gegen die Rechte Dritter und dies kann im schlimmsten Fall zu Schadensersatz- und/oder Unterlassungs-/Beseitigungsansprüchen führen.
Hierzu gehören: Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Parkplätze, Briefkästen, Messen/Veranstaltungen, Mülltonnen, Hauswände, Tierarztpraxen, Tankstellen, Hundeschulen, Supermärkte, Postkästen, Telekomkästen, Autos, etc.


Heimwärtsschleppe (nach Jillian Wolter)

was wird benötigt:
die Bezugsperson der Katze
einen Fahrer natürlich mit Führerschein
einen Ausdruck oder eine Karte Ihres Wohngebietes
die Futterschüssel oder die Leckerlie-Dose zum Klappern
eine Decke, ein Handtuch oder Kleidungsstück, das nach der Bezugsperson riecht.

Und so wird´s gemacht:
Fährten auf der Karte festlegen
Zuerst legt ihr auf der Karte Fährten fest, die ihr zu Fuß ablaufen werdet. Ausgehend von eurem Haus zeichnet ihr einen Kreis mit einem Radius von 1 bis 2 Kilometern in die Karte. Legt Startpunkte auf dem Kreisradius fest und zeichnet alle Strecken ein, die möglichst gerade nach Hause führen. Je mehr Fährten es sind, desto sicherer findet die Katze den Weg vielleicht nach Hause.
Die Katze meidet wahrscheinlich viel befahrene Straßen und meistens da wo es laut ist, diese Strecken könnt Ihr aus lassen. Besser versucht ihr, möglichst viele Querstraßen und kleine Wege abzudecken, da Katzen sich oft in Gärten aufhalten.
Euer Kleidungsstück oder sonstige Stoffe, an dem kein Stressschweiß, Tränen oder Ähnliches haften dürfen, packt ihr in eine Tüte, die ihr zuknotet. Dann lasst ihr euch zu einem der Startpunkte fahren.
Wenn ihr am Startpunkt seid, packt ihr das Kleidungsstück oder Stoff aus, lauft die Fährte wie auf der Karte eingezeichnet entlang und reibt dabei Dinge mit eurem Geruch ein bis ihr zu Hause seid. Das Kleidungsstück könnt ihr einfach über den Boden ziehen und an Bäumen oder Holzzäunen entlang schleifen. Ruft immer nach eurer Katze und klappert mit der Dose. Je lauter ihr ruft, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie euch hört. Aber bitte normal rufen nicht schreien.
Sobald ihr zu Hause angekommen seid, packt ihr euer Kleidungsstück wieder in die Tüte, lasst euch zum nächsten Startpunkt fahren und wiederholt dies…
Die Katze wird wahrscheinlich parallel zu euch mitlaufen oder später einer der Fährten folgen. Sollte die Katze irgendwann während der Nacht eintreffen und die Haustür verschlossen vorfinden, wird sie wahrscheinlich wieder gehen. Also am besten die Tür geöffnet lassen oder regelmäßig (z. B. jede Stunde) aufstehen und kontrollieren, ob sie davor sitzt.
Falls ihr zu Fuß zu einem Startpunkt müsst, dürft ihr auf dem Weg dorthin noch nicht nach der Katze rufen oder mit der Futterdose klappern, sonst lockt ihr sie in die falsche Richtung.
Sobald Sie die Katze sehen sollten Sie sich ruhig verhalten, hinsitzen und leise mit der Katze sprechen bis sie von selbser kommt.
Es sollte keine fremde Person versuchen die Katze eizufangen.
Die Fährte hält sich ca. 3-4 Tage, außer es regnet, da sich die Hautschuppen leider irgendwann zersetzen. Der Vorgang kann natürlich beliebig oft wiederholt werden. Bei Regen ist die Heimärtsschleppe nicht zu empfehlen, es sollte in der Zeit nicht regnen.
Sollte es mehrere Bezugspersonen geben, können diese auch mitmachen.

Habe auch schon gehört und gelesen das manche Personen es mit dem gebrauchten Katzestreu aus der Katzentoilette es versucht haben. (Habe ich auch versucht aber alles ohne Erfolg)


Das haben wir ich alles versucht um Lilly wieder zu finden.

Tagsüber gesucht
Jede Nacht 2-3 Stunden gesucht (an jeder Garage ihren Namen gerufen und mit Leckerlies geklappert)
Tasso und Findefix informiert
Nachbarn informiert
Plakate geklebt
Tierärzte/Tierheime informiert
Polizei nachgefragt
Bauhof informiert
Kreisbauhof informiert
Heimwärtsschleppe versucht
Anzeige geschaltet Ebay-Kleinanzeigen
Anzeige in Facebook geschaltet
Homepage erstellt www.Katzevermisst.de
Dem Geschwister Kater einen GPS Sender verpasst, habe gedacht er findet sie vielleicht.

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Aktuelles

Artikel Deutscher Tierschutzbund e.V.

Verletztes Haustier gefunden
Ein Haustier wurde angefahren

Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen.
Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben und ein verletztes Tier auf der Straße entdecken, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.

Deshalb geben wir Ihnen einige Tipps, wie Sie vorgehen sollten:

  • Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
  • Breiten Sie eine Decke aus und legen Sie das Tier vorsichtig darauf.
  • Ist das Tier bei Bewusstein, halten Sie es mit einer Hand an der Nackenhaut fest und legen Sie die andere Hand unter das Tier. Mit dem Griff in den Nacken vermeiden Sie Abwehrreaktionen des Tieres.
  • Ist das Tier ohne Bewusstsein, greifen Sie mit beiden Hände unter den Körper des Tieres, achten Sie darauf, den Kopf zu stützen und legen Sie das Tier vorsichtig auf die Decke.

    Sie können nach dem ABC-Schema vorgehen (bei Hunden und Katzen):
    • Atemwege frei machen: Lagern Sie die Zunge des Tieres vorsichtig aus dem Maul vor und entfernen Sie ggf. Fremdkörper aus der Maulhöhle.
    • Beatmen: Sie können das Tier auch durch eine Mund-zu-Nase-Technik beatmen (8-12 mal pro Minute bei Hund und Katze über ein oder beide Nasenlöcher). Ziehen Sie dazu die Zunge zwischen den Zähnen nach außen und halten Sie die Schnauze geschlossen. Zum eigenen „Schutz“ können Sie auch ein leichtes Tuch darüber halten. Ob die Beatmung erfolgreich war, sehen Sie, wenn sich der Brustkorb hebt und senkt.
    • Compression (Kompression/Druck): Schlägt das Herz des Tieres nicht mehr, beginnen Sie sofort mit einer Herzdruckmassage in mit einem Rhythmus von 60-80 Kompressionen pro Minute. Nach jeweils 10-15 Kompressionen können Sie das Tier ein- bis zweimal beatmen. Bei kleineren Hunde und Katzen können Sie den Brustkorb mit einer Hand komprimieren, bei größeren Hunden in Seitenlage auf einem ebenen und stabilen Untergrund.
  • Rufen Sie die Polizei: Bitten Sie darum, sofort die Adresse des nächstgelegenen diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik für Sie herauszusuchen. Tierkliniken sind 24 Stunden am Tag erreichbar.
  • Rufen Sie oder die Polizei sofort bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik an. Bringen Sie oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.



So helfen Sie einem verletzten Wildtier!
Verletztes Wildtier gefunden

Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten - es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
Sind Sie in die Situation geraten, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollte, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen in der Nähe vermitteln. Darüber hinaus kann auch die örtliche Naturschutzbehörde mit geeigneten Adressen weiterhelfen.
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen auf der Website www.wisia.de.
Nicht nur der Fund einer streng geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier finden, müssen Sie die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen.
Ein Wildtier wurde angefahren
Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere wie Igel oder Kröten meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere wie Rehe oder Füchse nicht selten verletzt am Straßenrand.
Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen.
Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.
Deshalb geben wir Tipps, wie Sie vorgehen sollten:
  • Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hinein fährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
  • Rufen Sie die Polizei an und machen Sie Angaben zur Unfallstelle. Wichtig: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
  • Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.
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BIC: BYLADEM1MLM
Betreff: Katze
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Kontakt

Katze vermisst/zugelaufen

Ansprechperson Thomas Märte
Ahornallee 158
87719 Mindelheim
elektronische Postadresse:
Schnelle elektronische und unmittelbare Kommunikation:
Telefon 08261-74 60 819 oder 0176-20709757 auch WhatsApp
Telefax 0180-50 60 33 99 74 13

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