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Artikel Deutscher Tierschutzbund e.V.

Verletztes Haustier gefunden
Ein Haustier wurde angefahren

Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und  gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und  noch vor Ort die Polizei zu rufen.
Auch wenn Sie  den Unfall nicht selbst verursacht haben und ein verletztes Tier auf  der Straße entdecken, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein  häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene  Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein  Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.

Deshalb geben wir Ihnen einige Tipps, wie Sie vorgehen sollten:

  • Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
  • Sichern  Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die  Unfallstelle hinein fährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
  • Breiten Sie eine Decke aus und legen Sie das Tier vorsichtig darauf.
  • Ist  das Tier bei Bewusstein, halten Sie es mit einer Hand an der Nackenhaut  fest und legen Sie die andere Hand unter das Tier. Mit dem Griff in den  Nacken vermeiden Sie Abwehrreaktionen des Tieres.
  • Ist das Tier  ohne Bewusstsein, greifen Sie mit beiden Hände unter den Körper des  Tieres, achten Sie darauf, den Kopf zu stützen und legen Sie das Tier  vorsichtig auf die Decke.

    Sie können nach dem ABC-Schema vorgehen (bei Hunden und Katzen):
    • Atemwege  frei machen: Lagern Sie die Zunge des Tieres vorsichtig aus dem Maul  vor und entfernen Sie ggf. Fremdkörper aus der Maulhöhle.
    • Beatmen:  Sie können das Tier auch durch eine Mund-zu-Nase-Technik beatmen (8-12  mal pro Minute bei Hund und Katze über ein oder beide Nasenlöcher).  Ziehen Sie dazu die Zunge zwischen den Zähnen nach außen und halten Sie  die Schnauze geschlossen. Zum eigenen „Schutz“ können Sie auch ein  leichtes Tuch darüber halten. Ob die Beatmung erfolgreich war, sehen  Sie, wenn sich der Brustkorb hebt und senkt.
    • Compression  (Kompression/Druck): Schlägt das Herz des Tieres nicht mehr, beginnen  Sie sofort mit einer Herzdruckmassage in mit einem Rhythmus von 60-80  Kompressionen pro Minute. Nach jeweils 10-15 Kompressionen können Sie  das Tier ein- bis zweimal beatmen. Bei kleineren Hunde und Katzen können  Sie den Brustkorb mit einer Hand komprimieren, bei größeren Hunden in  Seitenlage auf einem ebenen und stabilen Untergrund.
  • Rufen  Sie die Polizei: Bitten Sie darum, sofort die Adresse des  nächstgelegenen diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik für Sie  herauszusuchen. Tierkliniken sind 24 Stunden am Tag erreichbar.
  • Rufen  Sie oder die Polizei sofort bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik  an. Bringen Sie oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die  berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen  einzuleiten.



So helfen Sie einem verletzten Wildtier!
Verletztes Wildtier gefunden

Haben  Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist,  sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten - es  sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer  braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere,  verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
Sind  Sie in die Situation geraten, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere  finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein  aufzunehmen. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben  sollte, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen in der  Nähe vermitteln. Darüber hinaus kann auch die örtliche  Naturschutzbehörde mit geeigneten Adressen weiterhelfen.
Dem  Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten,  Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise  Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Paragraph 45 (5)  BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte  Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind  unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort  selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige  Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng  geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren  Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen auf  der Website www.wisia.de.
Nicht  nur der Fund einer streng geschützten Wildtierart muss gemeldet werden.  Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs,  einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier  finden, müssen Sie die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter  verständigen.
Ein Wildtier wurde angefahren
Viele  Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere wie Igel  oder Kröten meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere wie Rehe  oder Füchse nicht selten verletzt am Straßenrand.
Als  Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich  um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu  rufen.
Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst  verursacht haben, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein  häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene  Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein  Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.
Deshalb geben wir Tipps, wie Sie vorgehen sollten:
  • Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
  • Sichern  Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die  Unfallstelle hinein fährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
  • Rufen  Sie die Polizei an und machen Sie Angaben zur Unfallstelle. Wichtig:  Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis die Rettungskräfte oder der  Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie  dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit  schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der  Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch  niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den  Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in  angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
  • Bei  verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis  professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr  wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.
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